„Recht haben“ & „Recht bekommen“

Auch oder vielmehr gerade in Corona-Zeiten sollten Sie wissen, dass „Recht haben“ nicht gleichzeitig bedeutet „Recht bekommen“. Die Erfahrung zeigt immer wieder aufs Neue: Ein gute Rechtsschutzabsicherung ist insbesondere für einen landwirtschaftlichen Betrieb unverzichtbar.

So können beispielsweise im Zuge des Bausteins „Verwaltungsrechtsschutz für den betrieblichen Bereich“ rechtliche Interessen in Zusammenhang mit staatlichen Subventionen und Finanz- oder Beihilfen wahrgenommen werden – vor allem in der Corona Krisenzeit ein ganz wichtiger Leistungsbereich.

Dass ein erstklassiger Rechtsschutz-Vertrag noch viel mehr enthält, erläutern wir Ihnen gern!